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Krankenpflege
  • Die Kosten für die Behandlungspflege, die durch den
    Arzt verordnet wird, tragen in der Regel die
    Krankenkassen.
  • Die Kosten für die Pflegeversicherungsleistungen
    (im Bereich Körperpflege, Bewegung, Ernährung und
    Hauswirtschaft) werden von den Pflegekassen bis zur
    Höhe der jeweiligen Pflegestufe übernommen.
    Zusätzliche Leistungen können in Anspruch genommen
    werden. Diese müssen privat finanziert werden.
  • Wir unterstützen Sie gern schon im Vorfeld der
    pflegerischen Versorgung bei der Bewältigung von
    Formalitäten (z.B. bei Anträgen an die Pflege- und
    Krankenkassen) und erstellen Kostenvoranschläge.
  • Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen,
    um eine ausreichende pflegerische Versorgung
    gewährleisten zu können, helfen wir Ihnen dabei, einen
    Antrag auf ergänzende Leistungen durch den
    Sozialhilfeträger zu erstellen.