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- Die Kosten für die Behandlungspflege, die durch den
Arzt verordnet wird, tragen in der Regel die Krankenkassen.
- Die Kosten für die Pflegeversicherungsleistungen
(im Bereich Körperpflege, Bewegung, Ernährung und Hauswirtschaft) werden
von den Pflegekassen bis zur Höhe der jeweiligen Pflegestufe übernommen.
Zusätzliche Leistungen können in Anspruch genommen werden.
Diese müssen privat finanziert werden.
- Wir unterstützen Sie gern schon im Vorfeld der
pflegerischen
Versorgung bei der Bewältigung von Formalitäten (z.B. bei
Anträgen an die Pflege- und Krankenkassen) und erstellen
Kostenvoranschläge.
- Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen,
um eine
ausreichende pflegerische Versorgung gewährleisten zu können,
helfen wir Ihnen dabei, einen
Antrag auf ergänzende Leistungen durch den
Sozialhilfeträger zu erstellen.
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